Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

Wenn Sie Fragen haben

  • zum Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer Familienphase,
  • zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
  • zum Thema Frauenförderung
  • und insbesondere zur Unterstützung Alleinerziehender,

dann dürfen Sie sich gerne an den BCA wenden. Sie werden dann bei Ihren Fragestellungen unterstützt und bei Bedarf an den richtigen Ansprechpartner für ein persönliches Beratungsgespräch weitervermittelt.


Die Aufgaben des BCA sind unter anderem Beratung und Unterstützung des Jobcenters in Fragen

  • der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende,
  • der Frauenförderung,
  • sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • und dem Aufzeigen von Handlungsbedarfen zum Abbau von Benachteiligungen.


Der BCA kooperiert als Netzwerkpartner mit verschiedenen externen Partnern wie Kammern, Frauengruppen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, mit dem Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben sicherzustellen (Gender Mainstreaming).

Erfahren Sie in der Broschüre Gleiche Zukunftsperspektiven für Frauen und Männer, was die Beauftragten für Chancengleichheit tun, um Chancengleichheit in die Tat umzusetzen.

Das Faltblatt „Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt - Aufgaben und Auftrag" beschreibt den gesetzlichen Auftrag an die Bundesagentur für Arbeit, mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung die Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt voranzutreiben und informiert über die Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und deren Einbindung in die Arbeitsorganisationen.

Unsere Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist:

Frau Ekkert
Telefon: 04321 5586 301
Fax: 04321 5586 340