Leistungen Bildung und Teilhabe

Welche Leistungen gibt es?

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
  • in besonderen Einzelfällen Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Kosten für Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wer ist Ansprechpartner für die Leistungen ?

Alle Schreiben und Fragen bearbeitet das Team Bildung und Teilhabe im Jobcenter Neumünster für die Kinder und Jugendlichen im Leistungsbezug von Bürgergeld.

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Welche Kosten werden bei eintägigen Schul- und Kita-Ausflügen und mehrtägigen Kita-Ausflügen übernommen?

Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können auf Antrag die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Kita-Ausflügen mit Ausnahme von Taschengeld übernommen werden.

Die Gewährung erfolgt seit dem 01.04.2012 über die Bildungskarte.

Hinweis zu den mehrtägigen Klassenfahrten in Schulen:

Diese Kosten werden auf Nachweis direkt gezahlt. Die Eltern legen das Schreiben der Schule mit den entstehenden Kosten und der Bankverbindung bei der gemeinsamen Anlaufstelle Bildung und Teilhabe im Jobcenter vor. Die Kosten werden direkt angewiesen.

Was gehört zum „Schulbedarf“?

Schülerinnen und Schüler, die Leistungen des Jobcenters erhalten, erhalten ohne gesonderten Antrag für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 130 € und zum 1. Februar 65 €. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

Wann werden „Schülerbeförderungskosten“ übernommen?

Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten auf Antrag Schülerbeförderungskosten als Geldleistung. Mit der Monatskarte der SWN wird die Mobilität im gesamten Stadtgebiet sichergestellt.

Die Bewilligung von Schülerbeförderungskosten erfolgt ab einer Entfernung von 2 Kilometern bis zur 4. Klasse und von 4 Kilometern ab der 5. Klasse für den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Schule.

Welche Leistungen werden für Lernförderung erbracht?

Mit der außerschulischen Lernförderung werden auf Antrag im Ausnahmefall die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Fördervereine) organisierten Förderangebote ergänzt. Diese in der Regel kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen. Nur wenn das Erreichen des Klassenziels (Versetzung in die nächste Klassenstufe oder ein ausreichendes Leistungsniveau) ohne eigenes Verschulden der Schülerin/des Schülers (z.B. unentschuldigte Fehlzeiten) gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung kurzfristig erreicht werden kann, kommt diese Leistung in Betracht. Für das Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium) kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden.

Wer bekommt die Kosten für Mittagessen?

Wenn in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird, können Kinder und Jugendliche an diesen Einrichtungen auf Antrag die Kosten für Mittagessen bekommen.

Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Form eines Gutscheins.

Die Gewährung erfolgt seit dem 01.04.2012 über die Bildungskarte.

Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten auf Antrag ein Budget von 15 Euro monatlich. Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
  • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (nicht: reine Eintrittsgelder z.B. für Museum, Tierpark, Theater),
  • die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Sportfreizeit usw.). In begründeten Ausnahmefällen in angemessenem Umfang auch weitere Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten stehen.

Die Gewährung erfolgt ab dem 01.04.2012 über die Bildungskarte.

Kontakte:

Frau Siegel
Telefon: 04321 5586 245
Fax: 04321 5586 340
Frau Sierke
Telefon: 04321 5586 335
Fax: 04321 5586 340
Frau Schnittger
Telefon: 04321 5586 391
Fax: 04321 5586 340