Bildung und Teilhabe

Seit dem 01.01.2011 werden für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt.

Dies sind im Einzelnen:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
  • in besonderen Einzelfällen Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Kosten für Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Seit dem 01.04.2012 werden in Neumünster viele Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe über die digitale Bildungskarte gewährt.

Digitale Bildungskarte

Unter dem Stichwort Bildung und Teilhabe haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, um Ihnen einen Überblick über unsere Leistungen zu geben.

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie weitere Informationen zum Bildungspaket.

Kontakt:

Bildung und Teilhabe im Jobcenter Neumünster
Telefon: 04321 5586 0
Fax: 04321 5586 340