Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft und Heizkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht soweit sie angemessen sind. Darüber hinausgehende Unterkunftskosten sind nur solange zu berücksichtigen, wie es nicht möglich oder zumutbar ist, diese Aufwendungen zu senken.

Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, dann gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (zum Beispiel angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen). Nicht dazu gehören die Tilgungsraten, mit denen letztlich Vermögen aufgebaut wird, was mit dem Zweck einer Fürsorgeleistung nicht vereinbar ist.

Wenn die Aufwendungen höher als angemessenen sind, dann sind Sie verpflichtet, die Kosten der Unterkunft möglichst zu senken. Dies kann z.B. durch Umzug in eine günstigere Wohnung oder Untervermietung erfolgen.

In Neumünster gelten vorläufig seit dem 01.12.2022 die nachfolgend aufgeführten Kosten der Unterkunft (Nettokaltmiete sowie kalte Betriebskosten) ohne eine Einzelfallprüfung als angemessen:

Unsanierter Wohnraum 2022:

HaushaltsgrößeqmNetto-Kaltmiete qmBetriebskosten qmNetto-Kaltlmiete max.Betriebskosten max.Gesamtkosten
1 Pers.50 qm5,72 €1,63 €285,83 €81,67 €368 €
2 Pers.60 qm5,79 €1,63 €347,68 €97,75 €446 €
3 Pers.75 qm6,09 €1,73 €456,55 €129,40 €586 €
4 Pers.90 qm6,30€1,78 €566,82 €160,62 €728 €
5 Pers.105 qm6,01 €1,84 €630,56 €193,54 €825 €
6 Pers.115 qmZu kleine Stichproben, daher Einzelfallentscheidung!

 

Wird durch den Vermieter nachgewiesen, dass der Wohnraum energetisch saniert wurde, gelten die nachfolgenden Sätze als angemessen:

HaushaltsgrößeqmNetto-Kaltmiete qmBetriebskosten qmNetto-Kaltmiete max.Betriebskosten max.Gesamtkosten
1 Pers.50 qm7,00 €1,68 €349,80 €84,01 €434 €
2 Pers.60 qm7,00 €1,79 €420,03 €107,29 €528 €
3 Pers.75 qm6,74 €1,86 €505,22 €139,38 €645 €
4 Pers.90 qm6,28 €1,86 €565,60 €167,55 €734 €
5 Pers.105 qm7,55 €1,86 €792,89 €194,98 €988 €
6 Pers.115 qmZu kleine Stichproben, daher Einzelfallentscheidung!

Bei mehr als 6 Personen (bzw. 5 Personen bei einer energetisch sanierten Wohnung) in einer Bedarfsgemeinschaft findet eine Angemessenheitsprüfung im Einzelfall statt. Hierbei ist insbesondere die aktuelle Wohnungsmarktlage zu berücksichtigen.

Die Angemessenheit der Heizkosten richtet sich nach dem jährlich aktualisierten bundesweiten Heizspiegel. Als angemessen wird hierbei maximal der höchste Wert aus der Spalte "erhöht" der jeweiligen Heizungsart nach Gebäuden anerkannt.

Die angesetzten Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten müssen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und dürfen nicht in einem auffälligen Missverhältnis zur Netto-Kaltmiete stehen.

Bitte beachten Sie:

Bevor Sie einen Vertrag über eine neue Unterkunft abschließen, ist es notwendig, vom örtlich zuständigen Träger eine Zusicherung für die künftigen Aufwendungen einzuholen.

Den Vordruck "Wohnungsangebot zur Vorlage beim Jobcenter" finden Sie unten.

Wenn Sie unverheiratet sind, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei den Eltern oder einem Elternteil ausziehen wollen, dann können Sie Miete und Heizkosten für die neue Unterkunft nur erhalten, wenn Sie eine Zusicherung Ihres bisherigen Trägers, oder bei Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines neuen Trägers auch von diesem, die Zusicherung für diese Kosten einholen. Sie erhalten die Zusicherung, wenn schwerwiegende soziale Gründe gegen ein Verbleiben in der elterlichen Wohnung sprechen und dies nachgewiesen wird oder der Umzug in die neue Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder nachweislich ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Bitte beachten Sie:

Diese Zusicherung müssen Sie vor dem Abschluss des Vertrages über die neue Unterkunft einholen.

Hinweis: Wird der Antrag auf Bürgergeld abgelehnt, kann dennoch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Das Wohngeld wird in der Regel vom Beginn des Antragsmonats an gezahlt. Es empfiehlt sich deshalb den Antrag zeitnah nach Ablehnung des Antrages auf Bürgergeld zu stellen.