Hilfen für werdende Mütter

Werdende Mütter können ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf i.H.v. von 17% des maßgeblichen Regelbedarfes beanspruchen. Hierzu ist lediglich der Nachweis des voraussichtlichen Entbindungstermins erforderlich.

Daneben besteht ab dem 3. Schwangerschaftsmonat ein Anspruch auf die Gewährung einer Beihilfe zur Beschaffung von Schwangerschaftsbekleidung i.H.v. pauschal 125,00 Euro. Liegt die letzte Schwangerschaft noch nicht länger als 2 Jahre zurück, wird der tatsächliche Bedarf im Einzelfall geprüft.

Außerdem kann ab dem 7. Schwangerschaftsmonat eine pauschale Erstausstattung i.H.v. 573,00 Euro für das Baby beantragt werden. Auch hier gilt, dass die Erstausstattung um die Dinge reduziert wird, die im Falle von Geschwistern üblicherweise weiter genutzt werden können.

Neben diesen Leistungen können schwangere Frauen bei bestimmten Beratungsstellen Anträge auf Leistungen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ (Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ vom 13.07.1984) stellen.

Aktuelle Beratungsstellen in Neumünster:

Die Stiftungsleistungen werden zusätzlich zu den Leistungen nach dem SGB II gewährt.