Leistungen zur Chancenverbesserung

Nicht immer klappt es mit dem Ausbildungsplatz gleich im ersten Anlauf. Um Ihre Chancen zu erhöhen, können wir Ihnen Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer schulischen und/oder ausbildungsrelevanten Kompetenzen anbieten.

Einstiegsqualifizierung (EQ)


Die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche ist ein betriebliches Langzeitpraktikum, dauert mindestens 6, höchstens 12 Monate und dient der Vorbereitung auf einen anerkannten Ausbildungsberuf. Eine EQ kommt erst dann in Frage, wenn trotz intensiver Bemühungen kein Ausbildungsplatz gefunden wurde. Eine EQ kann daher auch erst nach der jährlich stattfindenden Nachvermittlungsaktion begonnen werden.
Arbeitgeber können mit einem Zuschuss zur Vergütung bis zu 216 Euro monatlich plus pauschaliertem Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefördert werden. Der Arbeitgeber muss die Förderung vor Beginn der EQ beantragen.

Im Idealfall mündet die EQ in eine Ausbildung.

Assistierte Ausbildung – Vorphase

Die Vorphase der assistierten Ausbildung beschreibt den Zeitraum vor Beginn einer betrieblichen Ausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung. In jedem Jahr wird im Zeitraum vom 01.04. bis 31.10. eine entsprechende Förderung angeboten, wenn noch kein anerkannter Berufsabschluss vorliegt. Die Jugendlichen nehmen in Vollzeit bzw. mindestens 22 Stunden wöchentlich am Projekt teil bis das Ziel der Ausbildungsaufnahme bzw. der Beginn einer Einstiegsqualifizierung erfolgen kann.

Teilnehmer erhalten monatlich einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75,00 Euro. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann bei der Agentur für Arbeit bezogen werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)


Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder der beruflichen Eingliederung dienen. Jede/r Jugendliche erhält die Chance, im Rahmen einer BvB die Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss oder eines vergleichbaren Schulabschlusses nachzuholen; dies soll nicht isoliert, sondern im Rahmen einer umfassenden berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erfolgen, da integratives Lernen mit Fachtheorie und Fachpraxis erfolgversprechender ist. Die maximale individuelle Förderdauer beträgt i.d.R. bis zu 10 Monate. Bei jungen Menschen mit Behinderung bis zu 11 Monate. Für junge Menschen mit Behinderung, die ausschließlich das Ziel der Arbeitsaufnahme haben, beträgt die Förderdauer bis zu 18 Monate. Bei jungen Menschen, die ausschließlich an einer Übergangsqualifizierung teilnehmen, beträgt die Förderdauer bis zu 9 Monate. Im begründeten Einzelfall kann eine Verlängerung der individuellen Förderdauer erfolgen.