Förderung beruflicher Weiterbildung

Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung kann Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse, aber auch persönliche Voraussetzungen wie körperliche und geistige Eignung.

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren entscheidet das Jobcenter Neumünster nach Beratung, inwieweit der Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung führen kann.

Hierbei kommt der Aufnahme des Arbeitsmarktes und Ihrer Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu. Ziel ist es, dass Sie nach Abschluss der Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.

Zur Feststellung, ob für Sie eine Weiterbildung wegen eines Qualifikationsdefizits notwendig ist, ist es unbedingt erforderlich, dass möglichst frühzeitig eine Beratung durch das Jobcenter Neumünster erfolgt.

Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin mit Ihrer Integrationsfachkraft.

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird.

Wenn Sie sich bereits selbst informieren möchten, nutzen Sie KURSNET – die Datenbank für Aus- und Weiterbildung.

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Neu ab dem 01.07.2023 im Bürgergeld:

Wenn Sie an einer beruflichen Weiterbildung mit einer Mindestdauer von acht Wochen teilnehmen, die keinen konkreten Berufsabschluss zum Ziel hat, die aber für eine nachhaltige Integration in Arbeit wichtig ist, z.B. weil sie berufliches Wissen vermittelt, erhalten Sie einen Bürgergeldbonus von 75,00 Euro pro Monat.

Gleiches gilt für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Maßnahmen in der Vorphase der Assistierten Ausbildung sowie Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen.

Wenn es sich um eine berufliche Weiterbildung handelt, die einen konkreten Berufsabschluss zum Ziel hat, erhalten Sie sogar 150,00 Euro monatlich als Weiterbildungsgeld.

Wenn Sie die Zwischenprüfung bestehen, erhalten Sie eine zusätzliche Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000,00 Euro und bei erfolgreicher Abschlussprüfung zusätzlich eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.500,00 Euro.

Das Weiterbildungsgeld wird auch bei Teilnahme an einer sogenannten Teilqualifizierung mit Prüfung vor einer Kammer oder einer Externenprüfung mit Prüfung vor einer Kammer gezahlt.

Ganzheitliche Betreuung nach §16K SGBII

Ab dem 1.7.23 können Kundinnen und Kunden die ganzheitliche Betreuung in Anspruch nehmen. Im Rahmen der ganzheitlichen Betreuung wird an besonderen, individuellen Problemlagen gearbeitet, die sich auf die Beschäftigungsfähigkeit auswirken. Die Kundinnen und Kunden werden dabei von einem/r Coach/in unterstützt, auch aufsuchend. Das Angebot ist freiwillig. Der/die Coach/in nimmt dabei die Person und ihre jeweilige Lebenssituation insgesamt in den Blick und berücksichtig insoweit auch soziale und strukturelle Aspekte. Die ganzheitliche Betreuung wird in Absprache mit der Integrationsfachkraft gefördert.

Mögliche Themenfelder der ganzheitlichen Beratung können z.B. sein:

  • Individuelle Beratung, Betreuung und Unterstützung der Teilnehmenden und ggf. deren Bedarfsgemeinschaft,
  • Unterstützung in der konkreten persönlichen und familiären Situation, z. B. Aufbau von Tagesstrukturen, Stabilisierung der Bedarfsgemeinschaft, soziale Aktivierung, Verbesserung sozialer Handlungskompetenzen, Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Alltagshilfen, z. B. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Umgang mit Geld, Beratung zum Erscheinungsbild, Hilfestellung bei Behördengängen und Antragstellungen,
  • Aufbau beruflicher Handlungskompetenzen, z. B. Unterstützung bei der Entwicklung von Arbeitstugenden, Förderung der beruflichen Flexibilität, Vermittlung der Anforderungen im Arbeitsalltag (u. a. pünktlicher Arbeitsbeginn, Erwartungen des Arbeitgebers),
  • Individuelle Hilfestellungen bei der Heranführung an eine Berufsorientierung, Ausbildung oder zur Begleitung während einer Ausbildung, z. B. Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungsbetrieben, Vorbereitung auf und Begleitung zu Bewerbungsgesprächen, individuelle Betreuung am Ausbildungsplatz, Ansprechpartner für den Ausbildungsbetrieb, Koordination von und Begleitung zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Unterstützung beim Übergang von der Ausbildung in eine anschließende Beschäftigung.