Einstiegsgeld

Sollten Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit beginnen, kann Ihnen das Jobcenter zur Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit ein Einstiegsgeld gewähren.

Voraussetzung hierfür ist, dass die selbständige Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat.

Vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sollten Sie uns einen Businessplan vorlegen, der Aussagen zu folgenden Punkten enthält:

  • Eine genaue Darstellung der Geschäftsidee
  • Eine exakte Beschreibung Ihrer Qualifikation
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan (Anschaffungs- und Vorlaufkosten, Liquiditätsreserve, Eigenkapitalanteil, Sicherheiten, Förderprogramme)
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (Einschätzung von Umsatz, Kosten und Gewinn)
  • Marktanalyse bzw. Marketingstrategie
  • Liquiditätsplan

Ihre zuständige Integrationsfachkraft im Jobcenter entscheidet, ob das Einstiegsgeld zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Eine wichtige Grundlage für diese Entscheidung ist eine schriftliche Beurteilung einer fachkundigen Stelle. Diese muss beurteilen, ob die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist. Dies ist dann der Fall, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums (dies ist i. d. R. ein Jahr) die Hilfebedürftigkeit dauerhaft überwunden oder zumindest deutlich verringert wird.

Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld gezahlt. Die Förderdauer beträgt maximal 12 Monate.

Zum Aufbau einer selbständigen Existenz werden durch das Jobcenter zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten vom Vorbereitungsseminar bis zur Einschaltung von externen Beratern zur Nachhaltung angeboten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer für Sie zuständigen Integrationsfachkraft.