Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen, können bis zu 6 Monate einen Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes erhalten. Sofern Sie das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist für den Arbeitgeber sogar eine Förderung von bis zu 12 Monaten möglich. Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann eine höhere und längere Förderung erfolgen.

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Einstellung bei einem früheren Arbeitgeber erfolgt, bei dem der Arbeitnehmer während der letzten vier Jahre vor Förderbeginn mehr als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war; dies gilt nicht, wenn es sich um die befristete Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen handelt.

Sie können diese Förderung für sich nutzen, um Ihre Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Bewerben Sie sich intensiv um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt und informieren Sie den Arbeitgeber über diese Fördermöglichkeit. Bei Interesse muss der Arbeitgeber bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses den Antrag auf Eingliederungszuschuss beim Jobcenter Neumünster stellen.