Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten sind Zusatzjobs („1-Euro-Jobs“) mit der Zielsetzung, Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Die gesetzliche Grundlage für Arbeitsgelegenheiten ist § 16 d SGB II. Danach sollen für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Die Arbeitsgelegenheiten stellen dabei kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis dar. Die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt jedoch entsprechend anzuwenden.

Bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten muss sichergestellt sein, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängt oder die Einrichtung neuer Arbeitsplätze verhindert wird. Die geschaffenen Arbeitsgelegenheiten müssen deshalb im öffentlichen Interesse liegen, wettbewerbsneutral und zusätzlich sein.

Das Jobcenter Neumünster bietet in Zusammenarbeit mit verschiedenen Trägern eine Vielzahl von Arbeitsgelegenheiten in den unterschiedlichsten Einsatzfeldern an.
Wir beraten Sie gerne über geeignete Arbeitsgelegenheiten und Ihre daraus entstehenden Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Bitte sprechen Sie bei Interesse Ihre Integrationsfachkraft an.