Förderoptionen

Der Eingliederungszuschuss:

Wenn Sie eine/n Bewerber/in mit Vermittlungshemmnissen einstellen, können wir Ihr Vorhaben durch den sogenannten Eingliederungszuschuss fördern. Hierbei wird über einen vorher definierten Zeitraum von max. 12 Monaten eine Förderung von bis zu max. 50% des monatlichen Arbeitgeberbruttos gefördert. Bei der Festlegung der Zuschusshöhe sind die individuellen Leistungsdefizite der/des Bewerber/in in Bezug zum Anforderungsprofil des neuen Arbeitsplatzes zu setzen.

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Einstellung bei einem früheren Arbeitgeber erfolgt, bei dem die/ der Arbeitnehmer/in während der letzten vier Jahre vor Förderbeginn mehr als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.

Extra 6000:

Das Förderinstrument Extra 6000 unterstützt die Umstellung einer Tätigkeit im Nebenverdienst in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung.

Die/ der Arbeitnehmer/in darf dafür nicht kürzer als 8 Wochen in Ihrem Betrieb im Nebenverdienst tätig gewesen sein, muss eine Mindestanzahl von 20 Wochenstunden leisten, eine Mindestanstellungsdauer von einem Jahr und einen Stundenlohn von mindestens dem jeweils geltenden Mindestlohngesetz (MiloG) erhalten.

Die Regelung gilt für Beschäftigungsverhältnisse, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Je nach Wochenstundenzahl und Personenkreis, dem die/der Arbeitnehmer/ in angehört, ist eine Maximalförderung von bis zu 6000 € möglich.

Ausführliche Informationen über die Förderleistung erhalten Sie bei der Beschäftigungsoffensive oder dem gemeinsamen Arbeitgeberservice.