Navigation und Service

Ihr Jobcenter vor Ort

In den zwei größten Städten des Landkreises Mühldorf, Mühldorf a. Inn und Waldkraiburg, arbeitet das Jobcenter Mühldorf am Inn im Rahmen der Grundsicherung für erwerbsfähige Personen nach dem Sozialgesetzbuch II.

Unsere über 70 Mitarbeiter kümmern sich um ca. 2000 Bedarfsgemeinschaften.

Beratung im Jobcenter Mühldorf

In dieser Rubrik erhalten Sie einen Überblick über unsere Liegenschaften, unsere Organisation und den Datenschutz. Zudem veröffentlichen wir hier jährlich das aktuelle Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm als Ausblick für unsere Vorhaben sowie die Eingliederungsbilanz als Rückblick auf den Mitteleinsatz und seinen Erfolg.

Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen für das Jobcenter Mühldorf am Inn können Sie in dieser Übersicht nachlesen und die Eckwerte des Arbeitsmarktes im Rechtskreis SGB II finden Sie in der Excel-Tabelle zum Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit.

Das Jobcenter Mühldorf hat einige operative Aufgaben an die Bundesagentur für Arbeit übertragen. Eine Übersicht dazu finden Sie unter: Operative Aufgaben, übertragen an die Bundesagentur für Arbeit (PDF, 188KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Hinweis bezüglich Widerspruch gegen Entscheidungen des Jobcenters Mühldorf:

Ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt des Jobcenters Mühldorf am Inn kann nach § 84 Absatz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) binnen eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder schriftformersetzend nach § 36a Absatz 2a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes beim Jobcenter Mühldorf am Inn (Am Kellerberg 11, 84453 Mühldorf am Inn) eingelegt werden.