Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
(§ 1 Absatz 3 Nummer 3 SGB II)
Diese Leistungen basieren auf den §§ 19 bis 34 SGB II und umfassen insbesondere:
- Regelbedarfe
- Mehrbedarfe
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschl. Darlehen zur Behebung einer Notsituation
- Darlehen für unabweisbare und nicht anderweitig zu deckende Regelbedarfe
- Erstausstattungen (Wohnung, Bekleidung, Schwangerschaft, bei Geburt), Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen u.ä.
- Zuschüsse zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Weitere Informationen zu diesen Leistungen können Sie dem Merkblatt „Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende“ der Bundesagentur für Arbeit entnehmen.
Organisation im Jobcenter Mühldorf am Inn
Das Jobcenter Mühldorf am Inn arbeitet mit spezialisierten Teams für Neuanträge, Selbständige, die laufende Bearbeitung sowie für Unterhaltsfragen.
Neuantrag Ein „Neuantrag“ ist notwendig, wenn jemand erstmals einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Jobcenter Mühldorf am Inn stellt oder aber seit mehr als 6 Monaten keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mehr bezogen hat. Mehr | |
Selbständige Wenn eine Person in der Bedarfsgemeinschaft eine selbständige Tätigkeit ausübt, wird die ganze Bedarfsgemeinschaft aufgrund der speziellen Einkommenssituation von diesem Team betreut. | |
Laufende Bearbeitung Alle Angelegenheiten, die nach der Bewilligung eines Neuantrags anfallen, werden von diesem Team bearbeitet. Dazu gehören bspw. Weiterbewilligungen sowie alle Änderungen bezüglich einer Bedarfsgemeinschaft, wie Einkommensänderungen, Umzüge, Anträge auf Betriebskosten-Nachzahlungen, Anträge auf Sonderleistungen usw. Mehr | |
Unterhalt In diesem Spezialteam werden Übergangsansprüche im Sinne des § 33 SGB II in Form von Unterhaltsansprüchen gegen Dritte geprüft, geltend gemacht und ggf. beigetrieben. |