Neuantrag

Neuantrag

Ein „Neuantrag“ ist notwendig, wenn jemand erstmals einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Jobcenter Mühldorf am Inn stellt oder seit mehr als sechs Monaten keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mehr bezogen hat.

Sie können den Antrag auf Bürgergeld auf folgenden Wegen stellen:

- persönlich am Empfang des Jobcenters in Mühldorf (zu den Öffnungszeiten)

- per Post

- telefonisch über das Servicecenter

- digital unter Bürgergeld online beantragen

Nach der Antragstellung erfolgt ein Rückruf: Unsere Mitarbeiter klären mit Ihnen die ersten Fragen und senden Ihnen postalisch oder digital die nötigen Unterlagen zu.