Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe werden im Rahmen der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (§ 28 Absatz 3 SGB II) unmittelbar im Jobcenter bearbeitet. Dies erfolgt durch Ihren zuständigen Leistungssachbearbeiter, also entweder im Neuantrag, im Selbständigenteam oder während der laufenden Bearbeitung. 

Die Leistungen für Schulbedarf betragen aktuell (ab 01.01.2023): 58,00 Euro zum 01.02. und 116,00 Euro zum 01.08. des Kalenderjahres. Für die Gewährung ist in der Regel eine Schulbescheinigung notwendig, die Sie in der Schule erhalten. Bitte reichen Sie diese ein.

Alle weiteren Bildungs- und Teilhabeleistungen, wie:

Landratsamt Mühldorf am Inn

  • Klassenfahrten und Schulausflüge
  • Schülerbeförderungskosten
  • Übernahme der Kosten für eine ergänzende angemessene Lernförderung (=Nachhilfe)
  • Übernahme der Kosten für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sog. Teilhabeleistungen (Mitgliedsbeiträgen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbaren angeleiteten Aktivitäten der kulturellen Bildung, Teilnahme an Freizeiten)

sind auf den Landkreis Mühldorf am Inn (gemäß § 44c Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 iVm. § 44b Absatz 4 SGB II SGB II) rückübertragen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Landratsamt Mühldorf am Inn.

Linktipps:

Das Bildungspaket im Landkreis Mühldorf am Inn (einschließlich Anträgen und weiteren Informationen)

Informationen des Bundesminsteriums für Arbeit und Soziales zum Bildungspaket