Förderung für Langzeitarbeitslose: Teilhabechancengesetz (THCG)

Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose: Neues Gesetz eröffnet neue Perspektiven und ebnet den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Teilhabe

Die Leistungen, die uns als Jobcenter zur Beratung und Unterstützung bei Ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sind vielfältig. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es zwei neue Förderhilfen, die speziell die Einstellung langzeitarbeitsloser Menschen und Langzeitleistungsbezieher unterstützen sollen, den § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) sowie die Neufassung des § 16e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen). Für diesen Personenkreis werden die Beschäftigungsverhältnisse bei Arbeitgebern in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und Kommunen sowohl finanziell als auch begleitend, in Form eines Coachings, unterstützt.

Wer kann gefördert werden?

§ 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt

  • Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben UND
  • mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben und in diesem Zeitraum nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig waren ODER
  • mindestens fünf Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, wenn der erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft lebt oder schwerbehindert ist.

Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber durch ein Coaching (beschäftigungsbegleitende Betreuung) unterstützt.

§ 16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

  • Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen und seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.

Neben dem Lohnkostenzuschuss erfolgt auch hier eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching).  

Sie sind interessiert? Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner in der Arbeitsvermittlung, um gemeinsam die individuellen Möglichkeiten und Fördervoraussetzungen abklären zu können.

Interessierte Arbeitgeber informieren wir sehr gerne über die Unterstützungsmöglichkeiten bei der Gewinnung Ihrer neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit unter der Rufnummer 0800 4555500.