Was ist beschäftigungsorientiertes Fallmanagement?
Unter dem Leitgedanken "Hilfe zur Selbsthilfe" bieten die Jobcenter eine besondere Dienstleistung, um in schwierigen Lebenssituationen auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme individuell zu begleiten: Im Zuge des sogenannten Fallmanagements nehmen sich speziell ausgebildete Fallmanagerinnen und Fallmanager intensiv Ihrer Belange an.
Sie helfen dabei, Problemlagen zu erkennen und in aktiver Zusammenarbeit mit Ihnen passende Lösungsansätze zu finden und umzusetzen. Dabei können auch Teile des eigenen sozialen Umfeldes (Familie und Freunde) sowie lokale Beratungseinrichtungen als Netzwerkpartner eingebunden werden. Zu diesen gehören z.B.:
Sozialberatung
Familienberatung
Suchtberatung
Schuldnerberatung
Wann ist eine Teilnahme hilfreich?
Wenn Sie sich auf dem Weg zur Aufnahme einer Beschäftigung in einer schwierigen persönlichen Lage befinden und Ihnen "die Probleme über den Kopf wachsen", kann das Fallmanagement Unterstützung leisten. Gründe für Ihre schwierige persönliche Lage können z.B. sein:
gesundheitliche Einschränkungen
Vorstrafen
fehlende Betreuungsmöglichkeiten
Sucht (Alkohol-/Drogen-/Spiel-/Kaufsucht)
Überschuldung
Wir bieten einen geschützten Rahmen
Die Inanspruchnahme des Fallmanagements ist freiwillig, denn ein Erfolg kann nur dann entstehen, wenn Sie zu einer aktiven Zusammenarbeit mit Ihrer Fallmanagerin/Ihrem Fallmanager bereit sind.
Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit werden alle dazu notwendigen Informationen, wie z.B. Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Stärken sowie Ihre persönlichen Erfahrungen und Interessen thematisiert und erhoben. Mit dem Einverständnis aller Beteiligten kann die Situation Ihrer Bedarfsgemeinschaft besprochen und dokumentiert werden. Alle Gesprächsinhalte werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis verwendet.
Eine Einverständniserklärung aller Beteiligten zur Speicherung und Nutzung bestimmter Gesprächsinhalte kann jederzeit widerrufen werden.
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