Veränderte Regelungen für Aufstocker

Datum 01.01.2017

Erhalten Sie neben Ihrem Arbeitslosengeld auch aufstockendes Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Leistungen)?

Dann ändert sich für Sie ab 01.01.2017 folgendes:

Ihre Ansprechpartner für die Arbeitsvermittlungund alle damit verbundenen Leistungen, z.B. Weiterbildungskosten oder Bewerbungskosten, sind ab dem 01.01.2017 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit in Sangerhausen mit ihren Geschäftsstellen in Eisleben und Hettstedt. Die Zahlung des Arbeitslosengeldes II erfolgt weiterhin durch das Jobcenter Mansfeld-Südharz. Sollten Sie eine vom Jobcenter geförderte Weiterbildungsmaßnahme oder einen Kurs besuchen, ändert sich nichts.

Die organisatorische Umstellung wird von der Agentur für Arbeit in Abstimmung mit dem Jobcenter vorgenommen. Sie selbst müssen nichts unternehmen. Ihr(e) neue(r) Ansprechpartner(in) wird sich bei ihnen melden.

Sie können alles zu diesem Thema im folgenden Informationsblatt nachlesen:

Informationsblatt Aufstocker