Regelbedarf

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II) umfasst:

Sie als Leistungsberechtigte/r erhalten den Regelbedarf als monatlichen Pauschalbetrag und entscheiden eigenverantwortlich über dessen Verwendung. Dabei sollten Sie unregelmäßig anfallende Bedarfe berücksichtigen.

Weitere Informationen und eine Übersicht über die aktuell geltenden Regelbedarfe finden Sie hier.