Mehrbedarfe

Mehrbedarfe (§ 21 Abs. 2 -7 SGB II) umfassen die Bedarfe, die durch den gesetzlichen Regelbedarf nicht abgedeckt werden.

Es gibt folgende Arten von Mehrbedarfen:

  • Mehrbedarf für werdende Mütter,
  • für Alleinerziehende,
  • für behinderte Leistungsberechtigte,
  • für Ernährung,
  • Mehrbedarfe für Energie bei dezentraler Warmwassererzeugung.