Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.

Leben Sie in einer Mietwohnung? Dann erkennt das Jobcenter Folgendes als Bedarf an:

   Grundmiete
+ Nebenkosten
+ Heizkosten

Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung? Dann übernimmt das Jobcenter nach Prüfung folgende Kosten:

   Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Eigentums
+ Nebenkosten - z.B. Trinkwasser, Abwasser, Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc.
+ Heizkosten - z.B. Brennstoffe, Heizungswartung

Bitte informieren Sie sich bei uns vor jedem Umzug über die geltenden Richtlinien. Diese finden Sie auch auf der Website des Landkreises Mansfeld-Südharz.