Bildung- und Teilhabe

Alle Kinder im Haushalt können Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn die Eltern oder das Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Kinderzuschlag
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Asylbewerber-Leistungen

Diese Leistungen werden übernommen:

  • persönlicher Schulbedarf: 150 Euro im Jahr
  • soziale und kulturelle Aktivitäten: 15 Euro monatlich
  • Kostenerstattung für Ausflüge mit Schule und KiTa
  • kostenloses Bus- und Bahnticket
  • kostenloses Mittagessen
  • Lernförderung auch ohne Versetzungsgefährdung

Seit dem 1. August 2019 müssen diese Leistungen nicht mehr gesondert beantragt werden. Lediglich für die Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II als gleichzeitig mitbeantragt.