Anspruchsvoraussetzungen

Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (§ 7 SGB II) erhalten Sie, wenn Sie

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die individuelle Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben
  • erwerbsfähig sind
  • hilfebedürftig sind und
  • den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, aber mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Kinder) können Sie Sozialgeld erhalten.

Die Höhe der Leistung orientiert sich an dem Bedarf und dem im Einzelfall vorhandenen Einkommen. Der Bedarf setzt sich aus der Regelleistung, den angemessenen Kosten der Unterkunft und den individuell zustehenden Mehrbedarfen zusammen.