Förderleistungen

Ist Ihnen die Arbeitsaufnahme geglückt?

Wir helfen Ihnen bei zusätzlichen Kosten mit dem Vermittlungsbudget. Achten Sie darauf, den Antrag vor dem Entstehen der Kosten einzureichen und warten Sie auf die Bestätigung durch Ihre Vermittlungsfachkraft.

Absolvieren Sie vor der Einstellung ein Praktikum?

Wir finanzieren diese betriebliche Erprobung zur Feststellung der beruflichen Eignung für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Ihre Vermittlungsfachkraft berät Sie in einem Gespräch und entscheidet mit Ihnen, ob sich dieser Schritt lohnt - Grundlage hierfür ist Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und Ihre beruflichen Kenntnisse.

Sind Sie dabei, den Weg in die Beschäftigung zu finden?

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wollen wir Ihnen den Weg in den Beruf ebnen. Sie können diesen Gutschein frei einsetzen, um sich zu qualifizieren, beispielsweise mit einer Maßnahme bei einem Bildungsträger oder Arbeitgeber. Sie erhalten den Gutschein unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Vermittlungsfachkraft. Er ist zeitlich befristet und regional beschränkt.

Sie möchten in Arbeit gehen, brauchen jedoch finanzielle Hilfe für den Übergang?

Wenn Sie die Aussicht haben, dass Sie durch Ihre Arbeit in Zukunft nicht mehr hilfebedürftig sein werden, aber finanzielle Unterstützung für den Anfang notwendig ist, kann Ihr Arbeitsvermittler Ihnen Einstiegsgeld gewähren.

Fällt es Ihnen schwer, sich in den Arbeitsalltag zu integrieren?

Durch Arbeitsgelegenheiten können Sie sich wieder an den beruflichen Alltag herantasten. Dabei können Sie Tätigkeiten in verschiedenen Arbeitsfeldern ausführen - je nachdem, wo Ihre persönlichen Stärken liegen. Dafür erhalten Sie eine Mehraufwandsentschädigung, die nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.