Unterstützung von Selbstständigen

Das Team „Selbstständige“ im Jobcenter Mansfeld-Südharz betreut Existenzgründerinnen und -gründer sowie Selbstständige, deren Einkünfte (noch) nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen und die, gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II, die Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld II erfüllen.

Diese Unterlagen sollten Sie als Selbstständige:r zur Hand haben, wenn Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen möchten:

  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerberaum-Mietraumvertrag (falls vorhanden)
  • Nachweise Personalkosten (z. B. durch Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten drei Monate
  • Summen-Saldenlisten
  • Gewerbliche Kontoauszüge
  • Bei einer GmbH: Gesellschafterverträge

Das Jobcenter sichert durch die Zahlung von Arbeitslosengeld II den Lebensunterhalt von Selbstständigen solange und in dem Umfang, indem ihre Einkünfte dafür nicht ausreichen. Das Jobcenter gleicht jedoch keine fehlenden Einnahmen oder Verluste, die durch die Selbstständigkeit entstehen können, aus.

Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie durch Ihre Selbstständigkeit Ihren gesamten Lebensunterhalt langfristig sichern können.

Wenn Sie bereits Kundin oder Kunde des Jobcenters sind und planen, sich selbstständig zu machen, kontaktieren Sie bitte zunächst Ihre Integrationsfachkraft. Diese stellt dann den Kontakt zu spezialisierten Ansprechpartnern her. Die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie als Gründerin oder Gründer umfassend zu Fragen wie:

  • Wie lange kann ich Leistungen vom Jobcenter erhalten?
  • Welche Zusatzleistung kann ich als Gründer:in erhalten und welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?
  • Wann bin ich selbstständig (Freiberufler:in)?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter Ihre Existenzgründung fördern (z. B. durch Einstiegsgeld). Auch hierzu erhalten Sie alle Informationen von unseren spezialisierten Ansprechpartnern. Wichtig ist, dass Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer Ihren Antrag auf Einstiegsgeld stellen, bevor Sie ein Gewerbe anmelden und ausüben oder Verträge für die Selbstständigkeit unterzeichnen (z. B. Gewerbemietvertrag).