Kindergeld und Kinderzuschlag (KIZ)

Kindergeld ist eine staatliche Leistung an Erziehungsberechtigte, die von der Zahl und dem Alter der Kinder abhängt, für die das Geld beantragt wird. Den Kindergeldantrag für Neugeborene und den Kindergeldantrag ab dem 18. Lebensjahr können Sie bequem online bei der Familienkasse stellen.

Familien mit geringem Einkommen können neben Kindergeld den sogenannten Kinderzuschlag (KiZ) erhalten. Ein KiZ-Anspruch kann dazu führen, dass die Hilfebedürftigkeit Ihrer Familie beendet werden kann.

Kindergeld und ggf. auch Kinderzuschlag sind vorrangige Leistungen. Beantragen Sie Leistungen beim Jobcenter, bedeutet das, dass Sie Kindergeld und ggf. auch Kinderzuschlag beantragen müssen, sofern Sie Anspruch darauf haben.

 Die Familienkasse steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung: 0800 4555530

Weitere Infos

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit