Mehrbedarf für Schwangere und Alleinerziehende

Schwangere erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung einen Mehrbedarf. Um diesen zu bekommen, reicht es aus, dass Sie eine Veränderungsmitteilung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin einreichen und diesen nachweisen.

Alleinerziehende erhalten einen Mehrbedarf abhängig vom Alter und der Anzahl der minderjährigen Kinder, die in der Bedarfsgemeinschaft leben. Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende wird nur gewährt, wenn keine weitere Person an der Pflege und Erziehung der Kinder beteiligt ist.