Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum. Dieser Zuschuss steht Personen mit wenig Einkommen zu.

Unter Umständen können Sie als Arbeitslosengeld II-Bezieher oder -Bezieherin einen Anspruch auf Wohngeld haben – nämlich dann, wenn durch das Wohngeld Ihre Hilfebedürftigkeit bzw. die Hilfebedürftigkeit Ihrer gesamten Bedarfsgemeinschaft (ggf. zusammen mit Kinderzuschlag) beendet werden kann.

Das Ziel des Jobcenters ist es, dass Sie Ihren Leistungsbezug nach Möglichkeit beenden. Deshalb kann es sein, dass Sie zur Prüfung Ihres Anspruchs auf Wohngeld aufgefordert werden.

Den Antrag auf Wohngeld können Sie beim Landkreis Mansfeld-Südharz stellen.