Einmalige Zuschüsse für den Wohnungsbedarf

In bestimmten Situationen kann das Jobcenter einmalige Zuschüsse für den Wohnungsbedarf gewähren. Solche Anlässe können beispielsweise die Gründung eines ersten Hausstandes oder der Fall eines Wohnungsbrandes sein.

Wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Fall!

Weitere Infos

Antrag auf einmalige Heizkosten

Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung

Antrag auf Gewährung eines Erhaltungsaufwandes

Antrag auf Übernahme von Renovierungskosten

Antrag auf Zusicherung zur Übernahme von Umzugskosten