Einmalige Zuschüsse für den Wohnungsbedarf
In bestimmten Situationen kann das Jobcenter einmalige Zuschüsse für den Wohnungsbedarf gewähren. Solche Anlässe können beispielsweise die Gründung eines ersten Hausstandes oder der Fall eines Wohnungsbrandes sein.
Wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Fall!
Weitere Infos
Antrag auf einmalige Heizkosten
Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung
Antrag auf Gewährung eines Erhaltungsaufwandes