Umzug

Falls Sie umziehen möchten bitten wir Sie, sich im Vorfeld bei uns zu melden und einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Das Jobcenter prüft, ob der Umzug notwendig und die Höhe der neuen Miete (inkl. Nebenkosten) angemessen ist.

Informationsblatt zu den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung

Wir können außerdem bestimmte Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug tragen (Umzugskosten, Darlehen für die Mietkaution). Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie eine schriftliche Zustimmung für den Umzug. Diese können Sie nur im Vorfeld, d. h. vor Abschluss eines (neuen) Mietvertrages, erhalten.

Denken Sie bitte auch an die Kündigung und die Einhaltung der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Mietvertrages. Falls Sie in eine andere Stadt ziehen möchten und weiterhin Leistungen nach dem SGB II beziehen, prüft das Jobcenter an Ihrem zukünftigen Wohnort die Angemessenheit der neuen Miete. Gerne helfen wir Ihnen auch in diesem Fall und beraten Sie auch bei Ihrem Umzugswunsch in eine andere Stadt.