Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
Sehr geehrte Ukrainerinnen und Ukrainer,
ab dem 01.06.2022 erfolgt für einen Großteil von Ihnen voraussichtlich ein Wechsel bei den Leistungszahlungen. Damit wird das Jobcenter Mansfeld-Südharz für erwerbsfähige ukrainische Kriegsflüchtlinge im Alter von 15 bis 65 Jahren zuständig sein. Sie erhalten dann eine staatliche Grundsicherung statt der bisherigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das heißt: Sie bekommen voraussichtlich ab 01.06.2022 keine Leistungen vom Amt für Asyl mehr.
Was müssen Sie jetzt tun?
Um Leistungen beim Jobcenter Mansfeld-Südharz zu erhalten, müssen Sie für sich und Ihre Familienangehörigen einen Antrag stellen.
Die Leistungszahlungen erfolgen in der Regel auf ein Bankkonto. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Bankverbindung.
Mit Leistungszahlung besteht auch ein Anspruch auf Krankenversicherung für die ganze Familie. Bitte gehen Sie auf eine Krankenkasse Ihrer Wahl zu und beantragen Sie eine Krankenversicherung.
Haben Sie Kinder? Dann können Sie Kindergeld beantragen.
Wo können Sie den Antrag stellen?
Sie können den Antrag direkt online stellen oder bei einem persönlichen Termin im Jobcenter Mansfeld Südharz.
Standort Sangerhausen | Standort Eisleben | Standort Hettstedt |
Baumschulenweg 1 06526 Sangerhausen | Sangerhäuser Str. 23 06295 Eisleben | Freimarkt 35 06333 Hettstedt |
Welche Unterlagen sollten Sie zur Antragstellung mitbringen?
- Ausweise bzw. Reisepässe für alle Mitglieder der Familie
- Fiktionsbescheinigungen für alle Mitglieder der Familie
- Geburtsurkunden
- Vollmachten
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Mietvertrag, wenn vorhanden
- Nachweise über Einkommen
- Kontoverbindung
- Arbeitsvertrag, wenn vorhanden
- Nachweise von der Krankenkasse
Lassen Sie sich bei der persönlicher Vorsprache oder einem Telefonanruf unbedingt durch deutschsprachige Personen unterstützen. Wir sind für Sie da! Telefonisch unter 03464 554 122.