Informationen zum Bürgergeld

Mit dem Bürgergeld-Gesetz sollen zum 01.01.2023 Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Kraft treten und dann schrittweise umgesetzt werden.

Das Bürgergeld ist weiterhin eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, welche auf Antrag gewährt wird. Es stellt sicher, dass jeder seinen Lebensbedarf (Existenzminimum) sichern kann. Zum 01.01.2023 sollen die Regelbedarfsätze deutlich und angemessen steigen. Änderungen im Hinblick auf Qualifizierung, Weiterbildung und im Eingliederungsprozess sind vorgesehen.

Wichtig ist, wer bisher Anspruch auf laufende Leistungen nach dem SGB II hatte, braucht ab 01.01.2023 keinen neuen Antrag zu stellen.

Die Anpassung Ihrer Leistungen zum 01. Januar 2023 erfolgt automatisch und rechtzeitig. Darüber erhalten Sie von uns einen Änderungsbescheid.
Veranlassungen Ihrerseits sind dazu nicht notwendig.

Wir möchten Sie bitten, von Nachfragen diesbezüglich abzusehen.

Weitere Informationen finden Sie unter den angezeigten Verlinkungen.