Informationen zum Bürgergeld

Mit dem Bürgergeld-Gesetz sind zum 01.01.2023 Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Kraft treten und dann schrittweise umgesetzt wurden.

Das Bürgergeld ist weiterhin eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, welche auf Antrag gewährt wird. Es stellt sicher, dass jeder seinen Lebensbedarf (Existenzminimum) sichern kann. Änderungen im Hinblick auf Qualifizierung, Weiterbildung und im Eingliederungsprozess sind umgestzt worden.

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