Bundesagentur für Arbeit führt im Einzelfall Bezahlkarte für Personen ohne Bankkonto ein
Ausgabejahr
2025
Datum
04.12.2025
Kundinnen und Kunden ohne Bankkonto haben bislang ihre Geldleistungen mittels Scheckeinlösung erhalten. Ab dem 1. Januar 2026 ersetzen Bezahlkarten das bisherige Auszahlungsverfahren.
Rund 8.000 Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit und der als gemeinsame Einrichtungen betriebenen Jobcenter verfügen über kein eigenes Bankkonto oder möchten ihre Leistungen auf eigenen Wunsch nicht als Überweisung erhalten. Sie sind deshalb auf einen alternativen Zahlungsweg angewiesen, um zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zu beziehen. Bislang konnten sie hierfür die Auszahlung mittels Schecks in den Filialen der Postbank nutzen. Das bisherige Verfahren wird ab dem 1. Januar 2026 durch neue Bezahlkarten abgelöst. Die Regelung gilt zunächst für ein Jahr.
Die Arbeitsagenturen und gemeinsamen Einrichtungen händigen die Bezahlkarten einmalig an betroffene Kundinnen und Kunden aus. Danach werden die Karten monatlich mit der individuell zustehenden Sozialleistung aufgeladen.