Arbeitsaufnahmen können mit Zuschüssen zur Eingliederung gefördert werden

Im ersten Halbjahr wurde bislang 17 Prozent weniger Eingliederungszuschüsse ausgezahlt.

Ausgabejahr 2021
Datum 22.07.2021

Im ersten Halbjahr 2021 hat das Jobcenter 154 Eingliederungszuschüsse bewilligt. Das waren weniger Förderungen als im Vorjahreszeitraum, in dem das Jobcenter 186 Eingliederungszuschüsse gezahlt hat. Hier zeigt sich die wirtschaftlich immer noch schwierige Situation für viele regionale Unternehmen, z.B. im Hotel- und Gaststättengewerbe oder Modehandel. Einige Mitarbeiter haben zwischenzeitlich auch die Branche gewechselt, so dass viele Arbeitgeber nach neuen Mitarbeitern suchen. Hier kann das Jobcenter helfen, auch finanziell!

Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages kann zur Förderung der Arbeitsaufnahme ein Eingliederungszuschuss beantragt werden.

Arbeitgebern, die einem Leistungsempfänger die Chance zum beruflichen Einstieg geben, kann das Jobcenter einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts für bis zu 12 Monate zahlen. Für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, ist sogar eine Förderdauer von bis zu 36 Monaten möglich. Der Zuschuss wird nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gewährt und soll helfen, wenn der neue Mitarbeiter zu Beginn der Beschäftigung den Anforderungen des Arbeitsplatzes (noch) nicht entspricht.

Franka Bahrs, Teamleiterin beim Arbeitgeber-Service, rät: „Versuchen Sie es doch mal mit einem neuen Mitarbeiter, dem noch etwas Berufserfahrung fehlt, der dafür aber gut ins Unternehmen passt. Meiner Erfahrung nach lohnt sich das! Viele Unternehmen waren positiv überrascht von der Motivation ihrer neuen Mitarbeiter. Erfahrungsgemäß halten diese den Unternehmen auch länger die Treue. Auf diese Weise profitieren beide Seiten.“

 Neugierig geworden? Dann rufen Sie die Arbeitgeber-Hotline (0800) 4 5555 20 des gemeinsamen Arbeitgeber Service von Agentur für Arbeit und Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg an.