Kinderfreizeitbonus wird nicht auf Hartz IV angerechnet

Ab August 2021 erhalten bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen einmalig 100,00 EUR für jedes minderjährige Kind.  

Ausgabejahr 2021
Datum 23.06.2021

Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können.

Christian Schmidt, Pressesprecher im Jobcenter, erläutert: „Der Kinderfreizeitbonus ist eine Einmalzahlung und wird nicht auf die Sozialleistungen angerechnet. Die Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten den Kinderfreizeitbonus, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss, er wird von der Familienkasse automatisch ausgezahlt.“

Für allgemeine Fragen zum Antragsverfahren steht ab Anfang Juli 2021 die gebührenfreie Rufnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.

Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderfreizeitbonus finden Sie auch auf der Sonderseite der Familienkasse, die laufend aktualisiert wird.