Selfie-Ident – neue Art der Identitätsprüfung beim Jobcenter

Viele Kundinnen und Kunden des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg konnten während der Corona-Pandemie nur online oder telefonisch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. In diesen Fällen ist eine eindeutige Identitätsfeststellung der Antragstellenden nicht möglich. Diese muss aber zwingend nachträglich erfolgen. Dafür steht ab sofort bis zum 15. Juni 2021 das freiwillige Online-Verfahren „Selfie-Ident“ zur Verfügung.

Ausgabejahr 2021
Datum 25.03.2021

Heike Jauch, Geschäftsführerin im Jobcenter, erläutert: „Wenn eine Kundin bzw. ein Kunde erstmalig einen Antrag beim Jobcenter stellt, erfolgt grundsätzlich eine Prüfung seiner Identität. Neu ist, dass die Identitätsprüfung ab sofort online erfolgen kann. So können wir persönliche Vorsprachen so gering wie möglich zu halten und die Kunden können rund um die Uhr die Identifizierung nachholen. Ein großer Vorteil während der Pandemie!“

Das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ bietet das Jobcenter befristet bis zum 15. Juni 2021 an. Damit kann die notwendige Identitätsprüfung ohne persönliches Erscheinen per Handy oder Tablet bzw. über das Internet erfolgen. Das Angebot ist freiwillig. Die Nichtnutzung hat keine Auswirkungen auf die Ansprüche und Rechte der oder des Betroffenen. Sollten sich Kundinnen und Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie einen Brief von ihrem Jobcenter, mit dem sie sich auf herkömmliche Art identifizieren können. Sie werden dann zu einem Termin eingeladen, sobald die pandemische Lage es zulässt.

Wichtig! Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst dann aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.

Technische Unterstützung bekommen die Kundinnen und Kunden vom Support Service Center der Bundesagentur für Arbeit über die gebührenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 01.