Unterstützung vom Jobcenter in der Corona-Pandemie wird fortgeführt (Sozialschutzpaket III)

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung werden weiterhin übernommen und eine Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt. Außerdem erhalten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung automatisch im Mai 2021 eine Einmalzahlung von 150 Euro. Auch der Kinderbonus wird von der Familienkasse automatisch ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig.

Ausgabejahr 2021
Datum 25.03.2021

Das Sozialschutzpaket III wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung beim Jobcenter wird damit bis Ende Dezember 2021 möglich sein. Auch nach dem 1. April .2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Allen volljährigen Leistungsberechtigten, die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und die alleine oder in einer Partnerschaft leben, wird zum Ausgleich der coronabedingten zusätzlichen oder erhöhten Ausgaben eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro durch die Jobcenter im Mai 2021 automatisch ausgezahlt. Dasselbe gilt für 18-24-Jährige im Elternhaus, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden.

Selbstständige und Künstler werden weiterhin mit der Service-Hotline "Selbstständige" unterstützt. Geschulte Mitarbeiter informieren zu Fragen zur Grundsicherung und zu weiteren Förderleistungen des Bundes und der Länder.

Die Service-Hotline Selbstständige ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 kostenfrei zu erreichen.