Jobcenter öffnet Kinderspielzimmer

Ausgabejahr 2019
Datum 11.04.2019

Das Jobcenter eröffnete am 1. April 2019 sein Kinderspielzimmer neu. Hier werden Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren betreut, während ihre Eltern ungestört die Beratungsangebote des Jobcenters nutzen können.

Heike Jauch, Geschäftsführerin im Jobcenter, erinnert sich: „Wir knüpfen mit der Eröffnung des Spielzimmers an eine gute und bewährte Tradition an. Denn bereits im Jahr 2006 hatte das Jobcenter eines der ersten Spielzimmer bundesweit. Kurzfristig musste das Angebot aus förderrechtlichen und finanziellen Gründen ausgesetzt werden. Dass wir heute die Möglichkeit der Wiedereröffnung haben, verdanken wir dem Teilhabechancengesetz (THCG) und unseren Partnern.“

Die neue Förderung nach dem Teilhabechancengesetz schafft Arbeitsplätze, die zu einem Großteil vom Jobcenter finanziert werden. Der Ausbildungsverbund der Wirtschaftsregion Braunschweig/Magdeburg (AVB) hat diese Förderung in Anspruch genommen und drei Frauen und einem Mann eingestellt, die nun im Spielzimmer Kinder betreuen, während ihre Eltern die notwendigen Beratungs- und Vermittlungsgespräche mit den Mitarbeitern des Jobcenters führen können.

Unterstützt haben die Wiedereröffnung des Kinderspielzimmers die Stadträte Kornelia Keune (SPD) und Manuel Rupsch (CDU), die besonders für alleinerziehende Kunden des Jobcenters damit die Möglichkeit eröffnet sehen, Termine konzentriert und in Ruhe wahrzunehmen und ihre Kinder während dieser Zeit in guten Händen zu wissen. Die Kinder können basteln, malen und spielen, die Eltern wissen sie betreut.

Für weitere Informationen und zu den Fördermöglichkeiten nach dem Teilhabechancengesetz steht Marcus Hübner als Mitarbeiter des Jobcenters unter (0391) 562 1454 oder Marcus.Huebner@jobcenter-ge.de zur Verfügung.