Vorlage von Kontoauszügen der letzten sechs Monate

Es besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Vorlage der Kontoauszüge für Erst- und Weiterbewilligungsanträge. Neu ist ab sofort, dass diese rückwirkend für einen Zeitraum von sechs Monaten, statt bisher für zwei Monate, vorgelegt werden müssen.

Ausgabejahr 2019
Datum 01.04.2019

Das betrifft übrigens alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die über ein eigenes Konto verfügen. Alle Kunden des Jobcenters, deren Bewilligungszeitraum ausläuft, erhalten diesbezüglich noch ein Informationsschreiben, um ihnen doppelte Wege zum Amt zu ersparen.