Identitätsprüfung – Voraussetzung für den Leistungsbezug

Datum 22.07.2022

Das Sozialschutzpaket ermöglicht das vereinfachte Antragsverfahren, sodass im Jobcenter Leistungen zur Grundsicherung unter anderem online oder auch per Post beantragt werden können.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass in jedem Fall eine sogenannte Identitätsprüfung durchgeführt werden muss. Bei jeder persönlichen Vorsprache, insbesondere jedoch bei der Antragstellung, ist mittels gültigem, amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel: Bundespersonalausweis, Reisepass inklusive aktueller Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung etc.) die eigene Identität nachzuweisen. Bei einem gestellten Erstantrag kann eine Bewilligung der Leistungen ohne Vorlage eines hier benannten Dokumentes nicht erfolgen. Sollten Sie diesen nicht persönlich abgegeben haben, werden Sie nachträglich in das Jobcenter eingeladen.