Selfie-Ident

Neue Art der Identitätsprüfung beim Jobcenter

Datum 12.03.2021

Viele Kundinnen und Kunden des Jobcenters konnten während der Corona-Pandemie nur online oder telefonisch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. In diesen Fällen ist eine eindeutige Identitätsfeststellung der Antragstellenden nicht möglich. Diese muss aber zwingend nachträglich erfolgen. Dafür steht ab sofort bis zum 15. Juni 2021 das freiwillige Online-Verfahren „Selfie-Ident“ zur Verfügung.

Heike Jauch, Geschäftsführerin im Jobcenter erläutert: „Wenn eine Kundin bzw. ein Kunde erstmalig einen Antrag beim Jobcenter stellt, erfolgt grundsätzlich eine Prüfung seiner Identität. Die Prüfung ist in der Regel mit dem Personalausweis oder dem Pass mit Meldebestätigung vorzunehmen und dient dazu, Leistungsmissbrauch zu vermeiden. Neu ist, dass die Identitätsprüfung ab sofort online erfolgen kann. So können wir persönliche Vorsprachen so gering wie möglich zu halten. Ein großer Vorteil während der Pandemie!“