Medizinische und FFP2-Masken

Die Verteilung von Medizinischen und FFP2-Masken an Menschen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, organisieren die Krankenkassen und Krankenversicherungen. Die Jobcenter sind an dem Verfahren nicht beteiligt.

Datum 03.02.2021

Medizinische und FFP2-Masken werden allen Menschen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, kostenlos zur Verfügung gestellt.

Berechtigte Personen müssen hierfür nichts weiter unternehmen und keinen Antrag beim Jobcenter stellen. Sie erhalten ein Schreiben der Krankenkasse bzw. Krankenversicherung, mit dem sie jeweils zehn Masken pro Person in der Apotheke abholen können.