Einführung des Bürgergeldes

Datum 19.12.2022

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen. Das haben Bundestag und Bundesrat im November 2022 beschlossen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.

Die Erhöhung der Regelleistung erfolgt automatisch. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

Auf Grund der Regelsatzerhöhung können Menschen mit geringem Einkommen nun grundsätzlich leistungsberechtigt sein. Die beschlossene Erhöhung des Wohngeldes könnte allerdings auch dazu führen, dass nicht so viel mehr Menschen die Unterstützung vom Jobcenter benötigen. Der Antrag auf Wohngeld ist direkt bei dem zuständigen Sozial- und Wohnungsamt zu stellen.

 

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