Online Ortsabwesenheit
Ortsabwesenheit bedeutet, dass Sie sich vorrübergehend an einem anderen Ort als Ihrem Wohnort aufhalten oder verreisen. Wer Bürgergeld begehrt oder bereits bezieht, ist verpflichtet eine Ortsabwesenheit im Vorfeld rechtzeitig anzuzeigen und eine entsprechende Zustimmung vom Jobcenter einzuholen. Dieses ist gesetzlich geregelt und sichert den weiteren Bezug des Bürgergeldes und die Absicherung in der Krankenversicherung.
Die Ortsabwesenheit können Sie online unter www.jobcenter.digital/ortsabwesenheit beantragen und direkt via Postfachnachricht an das Jobcenter übermitteln.
Weitere, eingehende Information zu den gesetzlichen Bestimmungen und der maximalen Ortsabwesenheit von bis zu 21 Kalendertagen im Jahr finden Sie hier.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Registrierung für die Online-Angebote zur Verfügung:
- eigenständiges Anlegen eines Benutzerkontos auf www.jobcenter.digital
- Abforderung der Zugangsdaten telefonisch unter +49 (800) 4 5555 00 (kostenfrei)
- Ausgabe der Zugangsdaten bei einer persönlichen Vorsprache im Jobcenter
Bei Fragen zur Anmeldung oder Registrierung steht Ihnen unser technischer Support zur Verfügung: Tel. +49 (800) 4 5555 01. Der Anruf ist kostenfrei.