Ermessenslenkende Weisungen

Das Jobcenter ist an die Weisungen bzw. fachlichen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Landeshauptstadt Magdeburg in der Umsetzung des Zweiten Buchs im Sozialgesetzbuch (SGB II) gebunden.

Darüber hinaus sichern wir eine einheitliche Rechtsanwendung durch ermessenslenkende Weisungen. Diese präzisieren unbestimmte Rechtsbegriffe und sind Grundlage für die Einzelfallentscheidungen.

Ermessenslenkende Weisung

für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beim Arbeitgeber oder Träger

Ermessenslenkende Weisung

Datum 23.12.2022

für Einstiegsgeld nach § 16b SGB II zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit

Ermessenslenkende Weisung

Datum 01.08.2020

für Einstiegsgeld nach § 16b SGB II zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Ermessenslenkende Weisung

Datum 20.12.2022

zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III

Ermessenslenkende Weisung

Datum 17.01.2023

Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II