Ermessenslenkende Weisungen
Das Jobcenter ist an die Weisungen bzw. fachlichen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Landeshauptstadt Magdeburg in der Umsetzung des Zweiten Buchs im Sozialgesetzbuch (SGB II) gebunden.
Darüber hinaus sichern wir eine einheitliche Rechtsanwendung durch ermessenslenkende Weisungen. Diese präzisieren unbestimmte Rechtsbegriffe und sind Grundlage für die Einzelfallentscheidungen.
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Datum 23.12.2022
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Datum 01.08.2020
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Datum 17.01.2023