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Ermessenslenkende Weisungen

Das Jobcenter ist an die Weisungen bzw. fachlichen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Landeshauptstadt Magdeburg in der Umsetzung des Zweiten Buchs im Sozialgesetzbuch (SGB II) gebunden.

Darüber hinaus sichern wir eine einheitliche Rechtsanwendung durch ermessenslenkende Weisungen. Diese präzisieren unbestimmte Rechtsbegriffe und sind Grundlage für die Einzelfallentscheidungen.

Ermessenslenkende Weisung

Datum 16.12.2024

zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III