Umzug

Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten - Was gilt es schon vor einem Umzug zu beachten?

Beabsichtigen Sie einen Umzug?

Bei einem Umzug innerhalb von Magdeburg und aus Magdeburg heraus muss immer ein leistungsrechtlicher Grund vorliegen (wie zum Beispiel eine Arbeitsaufnahme außerhalb des Tagespendelbereiches). Lassen Sie sich vor einem Umzug vom für die neue Unterkunft örtlich zuständigen Jobcenter in jedem Fall die Zusicherung geben, damit Ihre zukünftig anfallenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung bezahlt werden.

Eine Übersicht über die aktuell in Magdeburg angemessenen Unterkunftskosten finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Seit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 müssen auch die Heizkosten im Rahmen der Zusicherung auf Angemessenheit geprüft werden. 

Für die Prüfung der Zusicherung (speziell für die Heizkosten) benötigt das Jobcenter zudem die Informationen, wie groß die gesamten Nutzfläche des Gebäude ist und mit welchem  Energieträger das Gebäude beheizt wird. Diese Informationen sollten Sie mit dem personalisierten  Exposé seitens des Vermieters erhalten.

Bekomme ich meine Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten ersetzt?

Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten können ebenfalls nur bei vorheriger Zusicherung als Bedarf anerkannt werden. Es besteht die Möglichkeit ein Darlehen zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich zu Ihrem konkreten Fall im Jobcenter beraten zu lassen.

Einen Termin können Sie direkt online buchen oder telefonisch im Service Center unter +49 (391) 562 1777 (Ortstarif) vereinbaren. Alternativ können Sie Ihrem Leistungsbereich mittels Postfachnachricht eine direkte Anfrage senden.

Bitte beachten Sie auch folgendes:

  • Ein Umzug innerhalb der Stadt muss, sofern er nicht leistungsrechtlich notwendig ist (Sie also keine Aufforderung zum Umzug durch das Jobcenter erhalten haben), formlos gestellt und begründet werden.
  • Wenn Sie die Mietkaution oder Genossenschaftsanteile für die neue Wohnung in Magdeburg nicht über eigenes Vermögen (z.B. Sparbuch, Girokonto) bezahlen können, ist es möglich, dafür ein Darlehen vor Abschluss des Mietvertrages zu beantragen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die ausgefüllte Anlage VM sowie einen aktuellen Kontoauszug des letzten Monats bei.
  • Bei einem Umzug außerhalb der Stadt muss das Jobcenter umgehend informiert werden.
  • Beabsichtigen Sie einen Umzug außerhalb der Stadt im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsaufnahme, kann auf Antrag die Förderung über die Arbeitsvermittlung geprüft werden. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig mit Ihrem Ansprechpartner in der Arbeitsvermittlung in Verbindung, um sich über die Fördermöglichkeiten beraten zu lassen.