Bürgergeld
Informationen rund um die Themen Bürgergeld & erhöhte Heizkosten – auch Arbeitnehmende können Unterstützung durch das Jobcenter erhalten
Bürgergeld
Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld die Grundsicherung abgelöst. Das wurde durch den Bundestag und den Bundesrat im November 2022 beschlossen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.
Regelsatzerhöhung:
Die Erhöhung der Regelleistung erfolgt automatisch. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld müssen keinen gesonderten Antrag stellen.
Alleinstehende | 502,00 Euro |
Paare je Partner | 451,00 Euro |
Nicht-erwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | 402,00 Euro |
Jugendliche von 14 – 17 Jahren | 420,00 Euro |
Kinder von 6 – 13 Jahren | 348,00 Euro |
Kinder unter 6 Jahre | 318,00 Euro |
Bagatellgrenze - Schonvermögen - Freibeträge
Durch die neue Bagatellgrenze müssen Beträge bis zur Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückgefordert werden. Wechselt etwa das monatliche Einkommen auch nur geringfügig, mussten dafür bisher stets neue Bescheide erstellt und Kleinstsummen zurückgefordert werden.
Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.
Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.
Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel
Im Falle von Pflichtverletzungen müssen die Jobcenter ab Januar wieder Minderungen aussprechen, das Sanktionsmoratorium endet somit zum Jahreswechsel. Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate bei einem weiteren Verstoß. Sanktionen kommen nur selten vor. Im vergangenen Jahr mussten lediglich 3,1 Prozent der Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion belegt werden.
Heizkosten
Ansteigende Heizkostenabschläge, Nachzahlungen oder die hohe Rechnung für die notwendige Heizöllieferung stellen auch viele Menschen die in Arbeit sind vor große Herausforderungen. Unterstützung können Sie im Jobcenter erhalten, indem Sie einen Antrag auf Bürgergeld, stellen.
Nutzen Sie dafür die Plattform www.jobcenter.digital. Hier können Sie Ihren Antrag bequem und online von zu Hause stellen und auch die notwendigen Unterlagen hochladen. Brauchen Sie weitere Hilfen bei der Antragstellung, können Sie online oder telefonisch unter 0391 – 562 1777 einen Termin in unserem Haus buchen.
Ob ein Anspruch auf Leistungen besteht, stellen die Mitarbeitenden im Jobcenter mittels Ihrer Angaben zu Einkommen und Vermögen, den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie der Größe der Bedarfsgemeinschaft fest. Die Nachweise und Erklärungen dazu sind, sofern Sie diese nicht schon online eingereicht haben, im Jobcenter vorzulegen.
Verschiedene Wohlfahrtsverbände haben Rechner im Internet eingestellt, mit denen sich ein eventuell möglicher Anspruch errechnen lässt. Aber beachten Sie bitte, dass aus diesen Berechnungen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann. Sie dienen nur einer ersten Orientierung.
****Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Wohngeld direkt beim Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg zu stellen sind. Anspruchsvoraussetzungen und weitere Hinweise finden Sie unter www.magdeburg.de***
Neuigkeiten und den aktuellen Stand beim Gesetzgebungsverfahren, können der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales entnommen werden.